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Schulabgänger und Rente


Wer denkt schon an die Rente wenn er mit der Schule fertig ist? Sollte man aber, denn meist hat man heute nicht direkt einen Ausbildungsplatz und ist als Ausbildungssuchender arbeitslos.

Wer sich dann bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender meldet, der hat zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, jedoch wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung später berücksichtigt. Sie kann zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Vorraussetzung hierfür ist ein Alter zwischen 17 und 25 Jahren und das Melden bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender. Hierauf machte Gestern die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

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