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Bundesarbeits-gemeinschaft Schule-Wirtschaft

Bundesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft tagt in Magdeburg

Vom 28. – 30. Oktober 2004 tagt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft in der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Organisation der Veranstaltungen am 29. Oktober 2004 übernimmt für das Gastgeberland die Landesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft Sachsen-Anhalt. Staatssekretär Winfried Willems wird an der Abendveranstaltung im Magdeburger Jahrtausendturm als Vertreter der Landesregierung teilnehmen. Zu den Veranstaltungen werden Vertreter aus der Wirtschaft, Schulleiter, Lehrer und Gründer von Schülerfirmen erwartet,

Für den Nachmittag des 29. Oktober 2004 ist geplant, im Ökumenischen Domgymnasium Magdeburg ab 15.00 Uhr einige interessante Projekte aus der Zusammenarbeit von „Schule-Wirtschaft“ vorzustellen. Neben Erfahrungsberichten über die Gründung von Schülerfirmen und ihre Weiterführung zu wirtschaftlichen Unternehmen geht es unter anderem auch um ein Projekt, das Lernbehinderten den Weg in die berufliche Zukunft aufzeigen soll.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft ist das Netzwerk für die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft. Sie koordiniert seit 1995 die Aktivitäten der Studienkreise und Landesarbeitsgemeinschaften in den Bundesländern. Ein wesentliches Ziel besteht darin, mit dem gegenseitigen Austausch von Informationen und Erfahrungen den lebendigen Dialog zwischen Bildungs- und Wirtschaftssystemen zu fördern und zu intensivieren.

Quelle:Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt 29.10.04


Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen

Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen müssen familienfreundlicher werden


Familienministerin Anne Lütkes hat am Mittwoch (27. Oktober) in Rendsburg Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe in Schleswig-Holstein aufgefordert, familienfreundlicher zu werden. "Viele Azubis haben schon während der Schwangerschaft und später als junge Eltern Schwierigkeiten, Berufs- und Familienplanung unter einen Hut zu bringen", sagte sie zum Auftakt der Tagung 'Von der Schule in die Arbeitswelt: Berufs- und Familienplanung - (k)ein Thema in der Ausbildung?', die das Familienministerium zusammen mit pro familia initiiert hat. Lütkes rief die Betriebe und die Schulen dazu auf, den Auszubildenden keine Steine in den Weg zu legen, sondern flexibel zu sein und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen.

Nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung aus dem Jahre 2002 brachen ca. 40 % der Frauen, die im Verlauf ihrer Ausbildung Mutter geworden waren, ihre Ausbildung ab. Das hat zumeist zur Folge, dass sie auch längerfristig nicht in das Erwerbsleben integriert werden können. Denn in vielen Fällen scheitern ihre Versuche, die Ausbildung nach der Geburt fortzuführen, einen Bildungsabschluss nachzuholen und/oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Lütkes erklärte, dass es neben den nach dem Mutterschutzgesetz gültigen Schutz- und Leistungsvorschriften weiterer gesetzlicher Regelungen bedarf, um wirksam Familie und Beruf vereinbaren zu können. Sie plädierte dafür, das Vollzeitprinzip der Ausbildung zu modifizieren und neben der Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeiten die Ausbildung in Teilzeit zu ermöglichen. Schleswig-Holstein hat daher im September 2004 einen Beschluss des Bundesrates vorangetrieben, die Teilzeitausbildung in das Berufsbildungsgesetz aufzunehmen.

In Deutschland leben 2,6 % (42.000) aller Auszubildenden mit Kindern zusammen.   Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein - 27.10.2004


Schulentwicklung in Mecklenburg

Gemeinsame Erklärung der GEW und des Bildungsministers zur Schulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsminister Hans-Robert Metelmann und GEW-Landesvorsitzende Annett Lindner stellen in einer Pressekonferenz die gemeinsame Erklärung der GEW und des Bildungsministers zur Schulentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern vor:

  1. Gemeinsames Lernen

    Die Organisation des Schulwesens hat erheblichen Einfluss auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Deshalb halten beide Seiten strukturelle Veränderungen mit dem Ziel des längeren gemeinsamen Lernens sowohl im Ergebnis der PISA-Debatte als auch in Reaktion auf die demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für unerlässlich.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Organisationsformen des Schulwesens historisch gewachsen sind und notwendige Weiterentwicklungen in einem kontinuierlichen Prozess erfolgen müssen.

    Um den Übergang zwischen Schulstufen und Schulformen zu erleichtern und das Bildungsangebot in der Fläche zu erhalten, ist es sinnvoll, Schulen verschiedener Bildungsgänge z.B. in Gesamtschulen zu einer pädagogischen, organisatorischen und räumlichen Einheit zusammenzufassen. Diese Schulen können schulformbezogen (kooperativ) oder schulformübergreifend (integriert) gegliedert sein, wobei die GEW integrierte Systeme bevorzugt. Die Zusammenführung von Grundschulen mit weiterführenden Schulen wird als Beitrag zum längeren gemeinsamen Lernen gewertet.

     

  2. Ganztägige Betreuungsangebote

    Die GEW und das Bildungsministerium stimmen darin überein, dass sowohl die volle Halbtagsschule im Bereich der Grundschule als auch die Ganztagsschule eine gute Voraussetzung für eine neue Lernkultur im Sinne der besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler darstellen.

    Beide Schulformen zielen auf mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung, eine verbesserte Unterrichtsgestaltung sowie eine veränderte Rhythmisierung des Schultages.

    Volle Halbtagsschulen und Ganztagsschulen bieten die Möglichkeit, Kinder mit Lernschwächen intensiver zu fördern und leistungsstarke Kinder besser zu fordern.

    Die internationale Vergleichsstudie PISA hatte für Deutschland einen dramatischen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und dem Bildungserfolg festgestellt. Ganztagsschulen können hier für mehr Chancengleichheit sorgen. Voraussetzung dafür ist, dass sich diese nicht in erster Linie als Betreuungs-, sondern als ganztägiges Bildungsangebot verstehen.

    Die Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Erhöhung der Stundenzuweisung für Ganztagsschulen wird von beiden Seiten für dringend notwendig gehalten.

    Im Rahmen der Zusammenlegung von Schulstandorten sowie der Entstehung weiterer Ganztagsschulen ist durch die Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass die für die Ganztagsangebote erforderlichen räumlichen Bedingungen für SchülerInnen und LehrerInnen geschaffen werden.

    Für die Erarbeitung und Umsetzung von Schulprogrammen sind Unterstützungssysteme wie Schulberatung bzw. Möglichkeiten zu internen und externen Evaluationsverfahren zu entwickeln. Ihre Funktion ist vor allem darin zu sehen, die Selbstreflexion zu stärken und Selbstkorrekturen im Blick auf Handlungsziele anzuregen.

     

     

  3. Qualitätssicherung

    Um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen der einzelnen Bundesländer zu sichern, wird die Erarbeitung von Bildungsstandards durch die KMK begrüßt. Diese müssen aus Sicht der GEW und des Bildungsministeriums für alle Länder verbindlich werden und Eingang in die Gestaltung der Rahmenpläne und Prüfungen finden.

    Eine Überprüfung der Umsetzung dieser Standards im Rahmen von Vergleichsarbeiten wird von beiden Seiten für erforderlich gehalten, wobei dadurch entstehende Mehrbelastungen für SchülerInnen und LehrerInnen Berücksichtigung finden sollten. Beide Seiten sehen die Evaluation als einen zentralen Aspekt im Rahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an Schulen. Hier ist auch die Tätigkeit der Fachberater einzuordnen. Das konkrete Feedback zeigt die Stärken der pädagogischen Arbeit und gibt Hinweise zur Verbesserung der Unterrichtsqualität, wobei der Selbstevaluation von Unterrichts- und Lernprozessen besondere Aufmerksamkeit gilt.

    Ein Ranking von Schulen lehnt die GEW ab, da Schüler- und Schulleistung von sehr vielen Faktoren beeinflusst wird und diese in ihrer Gesamtheit keine Berücksichtigung finden können.

     

  4. Individuelle Förderung für benachteiligte und begabte Schüler

    Der bewusste, gewollte und ernst genommene Ansatz zu individuellem Fördern und Lernen bereitet Kinder auf Anforderungen vor, begleitet den Lernweg unter besonderem Bezug zum einzelnen Kind, schafft täglich Möglichkeiten, eigene Leistungsfähigkeit positiv zu erleben, baut Zutrauen in eigene Fähigkeiten auf, ermutigt und schafft Selbstwertgefühl.

    Eine individuelle Förderung ist unabdingbar, da sich die Kinder in ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihren Interessen und ihrem familiären Umfeld unterscheiden. Die Heterogenität wird durch unterschiedliche Veranlagungen im Lernen und Verhalten, in Sprache und Entwicklung verstärkt. Die Förderung bezieht sich dabei gleichermaßen auf die Lernorganisation wie auf die Lerninhalte.

    Individuelle Förderung ist somit ein unabdingbarer Bestandteil der Bildungs- und Erziehungskonzepte aller Schulformen. Hierzu müssen sowohl die Ressourcen des Unterrichts, Förderstunden, das Stützlehrer-System als auch die Möglichkeiten von unterrichtsergänzenden Ganztagsangeboten (z.B. Arbeitsgemeinschaften und Clubs) genutzt werden.

     

  5. Integration

    Die Empfehlung des deutschen Bildungsrates von 1973 bestimmt die Grundrichtung unseres Landes bei der Integration: "Eine schulische Aussonderung von Menschen mit Behinderungen bringt die Gefahr ihrer Desintegration im Erwachsenenalter mit sich. Deshalb sollen sie weitmöglich in die allgemeinen Schulen integriert werden."

    Integration muss die Einbeziehung von Kindern mit Förderbedarf in die Regelschule befördern und erhebt den Anspruch auf Durchlässigkeit aller Schulformen. Die integrative Beschulung ist eine gemeinsame Aufgabe der Regelschule und der Förderschule. Sie erfordert eine entsprechend erhöhte Stundenzuweisung für den integrativen Unterricht, aber auch materielle und sächliche Voraussetzungen. Sonderpädagogische Förderung muss fachgerecht erfolgen.

    Integration bezieht alle Förderschwerpunkte mit ein. Sie ist einzelfallabhängig von Elternwillen und sonderpädagogischer Empfehlung. Präventive Maßnahmen befördern Integration.

    Förderschulen sind auch zukünftig ein Ort sonderpädagogischer Förderung.

     

  6. Konzentration von Standorten

    Das Bildungsministerium und die GEW stimmen darin überein, dass eine konzentrierte Schullandschaft eine Voraussetzung für verbesserte Lern- und Lehrbedingungen darstellen kann.

    Ziel der Schulentwicklungsplanung ist deshalb, die Schullandschaft in unserem Bundesland so zu konzentrieren, dass jede Schülerin und jeder Schüler in einer zumutbaren Entfernung zum eigenen Wohnort einen dem persönlichen Leistungsniveau entsprechenden Bildungsgang besuchen kann.

    Im Sinne der Weiterentwicklung von Schule sehen beide Seiten die Notwendigkeit der Schaffung bestandsfähiger Standorte.

    Größere Standorte sind in der Lage, ein breites Kursangebot vorzuhalten und ermöglichen durch mindestens zwei Parallelklassen die notwendige Fachleistungsdifferenzierung in den Klassen. Die Unterrichtsvertretung kann in einem großen Kollegium besser organisiert werden. Der "Lehrertourismus" wird auf Grund der höheren Anzahl der in einer Schule zu unterrichtenden Stunden reduziert. Lehrerkollegien werden stabiler. Gleichzeitig können die Angebote des Schulpsychologischen Dienstes und der Schulsozialarbeit besser gebündelt werden. Die Konzentration von Standorten findet da ihre Grenzen, wo pädagogische Arbeit negativ beeinflusst wird.

    Gegebenenfalls sollten im Interesse von LehrerInnen und SchülerInnen kreisübergreifende Lösungen angestrebt werden.

     

  7. Fortführung des Lehrerpersonalkonzeptes

    Die GEW und der Bildungsminister sind sich darüber einig, dass das Lehrerpersonalkonzept als landesspezifische Form des sozialverträglichen Stellenabbaus erhalten bleiben muss. Der damit verbundene Teilzeitkündigungsschutz ist unter Verbesserung der Möglichkeiten zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis dauerhaft zu garantieren.

    Beide Seiten halten es zur Erhöhung der Motivation der Lehrkräfte unbedingt für erforderlich, Leistungsanreize zu schaffen. Für die Erfüllung über den normalen Unterricht hinausgehender, zusätzlicher (vor allem pädagogischer) Aufgaben wird unter Beibehaltung der Anrechnungsstunden für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte die Einführung von Leistungszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte angestrebt.

     

  8. Lehrerausbildung

    Die Reform der Lehrerbildung gehört für die GEW und das Bildungsministerium zu den aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen. Ergebnisse jüngster internationaler Vergleichsuntersuchungen (z.B. PISA) bestätigen den herausgehobenen Stellenwert dieses Schwerpunktthemas.

    Folgende Zielstellungen sollten aus Sicht beider Seiten Eingang in die Reform finden:

    Eine verbesserte Professionalität der Tätigkeit der Lehrkräfte mit einer weiteren Qualitätssteigerung des Unterrichts durch die Stärkung der Fachdidaktiken, der Bildungswissenschaften und der schulpraktischen Studien. Für alle Fächer sollen verbindliche curriculare Standards erarbeitet werden. Das Lehramtsstudium ist stärker als bisher an den Anforderungen der Schulpraxis zu orientieren.

    Die Verantwortlichen für die theoretische und für die schulpraktische Ausbildung sollen stärker als bisher miteinander kooperieren. Eine derartige "Verzahnung" der Tätigkeiten von Universität und Studienseminaren soll bereits mit Beginn des ersten Semesters praktiziert werden.

    Das Ausbildungsangebot wird systematisiert und konzentriert, womit die tatsächlichen Studienzeiten verkürzt werden. Durch die duale Studien- und Ausbildungsstruktur kann die schulpraktische Ausbildung auf studienbegleitende Zeiten und auf den Vorbereitungsdienst aufgeteilt und somit die Gesamtausbildungsdauer verkürzt werden. Die Umstrukturierung der grundständigen Lehrerausbildung in Richtung der Bachelor/Master-Ausbildung wird von beiden Seiten getragen.

     

  9. Schulaufsicht und Schule im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung

    Eine Kommunalisierung der Lehrerschaft und der Staatlichen Schulämter kann gegenwärtig vor allem im Sinne der Wahrung der Chancengleichheit im öffentlichen Schulwesen nicht befürwortet werden.

    Die Verantwortung für Inhalt und Qualität von Unterricht wird wegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben beim Land bleiben. Zur Gewährleistung einer besseren Vergleichbarkeit der Arbeit in den Schulen werden im Rahmen der KMK bundesweit einheitliche Standards erarbeitet. Die Sicherstellung der Einhaltung dieser Standards kann nur erfolgreich sein, wenn durch das Land eine eng verzahnte Beratung und Kontrolle in Hinsicht auf die Umsetzung stattfindet.

    Der Kommunalisierung stehen auch zurückgehende Bedarfe in den Schulen entgegen, auf die durch das Land im Rahmen des Lehrerpersonalkonzepts (LPK) reagiert wird.

    Im Rahmen der Kommunalisierung müssten die Kommunen dann selbst neue Wege finden, um mit diesem Problem umzugehen.

     

  10. Kulturhoheit - Kleinstaaterei

    Für die Gestaltung der Bildungspolitik in unserem förderalistischen System ist der Fortbestand der KMK unumgänglich. Beschlüsse der KMK müssen für alle Bundesländer verbindlich sein.

     

Quelle: Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern - 11.10.2004


1,5 Mil. für Lübecker Universität

1,5 Millionen Euro für innovative Projekte an der Lübecker Universität

Gute Nachrichten und Geld hatte der Staatssekretär im Wissenschaftsministerium Hellmut Körner heute (8. Oktober) im Gepäck als er die Universität Lübeck besuchte: Insgesamt 1,5 Millionen Euro überbrachte er der Hochschule in Form von Förderbescheiden für sieben Projekte auf dem Gebiet der Medizintechnik. Körner würdigte die Arbeit der Universität als wegweisend und verwies unter anderem auf die jüngsten Erfolge in Sachen SARS oder die Leistungen in der Stammzellen-Forschung. "Mit den Geldern aus dem Innovationsfonds und dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP)* unterstützt das Land die weitere Profilierung Lübecks als national und international anerkannter Standort für Medizintechnik und medizinische Forschung", sagte Körner. Universität, Fachhochschule und Universitätsklinikum hätten für die Entwicklung der Medizintechnik in Lübeck ein gemeinsames Vorgehen verabredet, das bereits mit zahlreichen Projekten umgesetzt werde.

Der Rektor der Lübecker Universität, Prof. Dr. Alfred Xaver Trautwein, zeigte sich hoch erfreut über die Zuwendung. Er bedankte sich im Namen der Zuwendungsempfänger und sagte: "Mit den Fördermitteln werden die Spitzenleistungen der Universität zu Lübeck in der biomedizinischen Forschung anerkannt und neue innovative Projekte angeschoben. Mit sämtlichen Fördermaßnahmen wird die wissenschaftliche Vernetzung der Universität mit anderen Einrichtungen gestärkt: zum Beispiel des Exzellensclusters "Entzündungen" (an dem die Universität Lübeck und Kiel und das Forschungszentrum Borstel beteiligt sind) und die Weiterentwicklung des Medizintechnikverbundes Lübeck, dem neben der Lübecker Universität auch die Fachhochschule und der Campus Lübeck des UK-SH angehören) Durch die Fördermaßnahmen gewinnt die wissenschaftliche Infrastruktur der Medizintechnik am Standort Lübeck zusätzliches Profil, was dem neu zu besetzenden Lehrstuhl Medizintechnik der Universität zu Lübeck weitere Attraktivität verleiht."

Die Fördersumme von insgesamt 1,5 Millionen Euro setzt sich aus zwei "Töpfen" zusammen: 934.000 Euro kommen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm. Es ist die erste Rate für Projekte aus dem Bereich der Medizintechnik, die noch in diesem Jahr ihre Arbeit beginnen werden. Weitere 574.000 Euro werden aus dem Innovationsfonds bereit gestellt. Dieser Fonds wurde im Rahmen des Hochschulvertrages, den das Land und die Hochschulen geschlossen haben, vereinbart. Für die Jahre 2004 bis 2008 stehen den Hochschulen des Landes daraus mehr als 23,1 Millionen Euro für wissenschaftliche Innovationen zur Verfügung. Am 1. November können weitere Anträge auf Zuschüsse aus dem Innovationsfonds eingereicht werden. Ziel ist es die Schwerpunktbildung an den Hochschulen zu unterstützen und zugleich die Zusammenarbeit zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen voranzubringen.

Körner sagte weiter: "Die Universität zu Lübeck zeigt, wie es gelingen kann, mit der Konzentration auf Schwerpunkte einerseits und mit einer gezielten Vernetzung mit Partnern an anderen Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft andererseits, den Standort wettbewerbsfähig zu machen." Beispielhaft nannte Körner die Einrichtung des Master-Studienganges Informatik mit Ausrichtung auf die Medizintechnik, den gemeinsamen Studiengang Medical Technology von FH Lübeck und Universität und den im März dieses Jahres gegründeten Medizintechnikverbund Lübeck (MTVL). Ihm gehören die Universität, die Fachhochschule, das UK S-H (Campus Lübeck), das Forschungszentrum Borstel und das Medizinische Laserzentrum Lübeck an. Ziel des Verbundes ist es, neue Forschungsvorhaben zu konzipieren und bestehende zu koordinieren. Körner unterstrich, dass die Bestrebungen zur Stärkung der Medizintechnik auch finanziell unterstützt würden. Insgesamt sei dieser Bereich seit dem Jahr 2001 mit rund 14,2 Millionen Euro gefördert worden. Allein 10,2 Millionen Euro seien beispielsweise für das Projekt CEMET (Center of Excellence in Medical Technology) vom Bundesbildungsministerium geflossen, knapp zwei Millionen Euro stammten aus ESF-Mitteln (Europäischer Sozialfonds). Körner: "Die Mittel aus ZIP und dem Innovationsfonds, die jetzt nach Lübeck gehen, sind sowohl als Anerkennung der bisherigen Anstrengungen gemeint als auch als Ansporn, auf diesem Weg weiter zu gehen."

Die Fördermittel und die Projekte im Einzelnen:

Innovationsfonds

Mit 440.00 Euro wird die Arbeit des SARS-Virus-Forschers Prof. Rolf Hilgenfeld gefördert. Das Geld soll eingesetzt werden zur Erforschung der Strukturen von Proteinen neuer Viren und arzneimittel-resistenter Bakterien. Gleichzeitig wird am heutigen 8. Oktober am Institut für Biochemie ein Röntgendiffraktometer in Betrieb genommen. Das Gerät kostet 400.000 Euro, die je zur Hälfte vom Bund und vom Land finanziert wurden.
Ebenfalls aus dem Innovationsfonds erhält Prof. Ernst Rietschel 134.000 Euro zur Etablierung eines Excellenzclusters ?Entzündung?. Hier sollen künftig die hochrangige Forschung an den Universitäten Lübeck und Kiel sowie am Forschungszentrum Borstel gebündelt werden, um im Bundeswettbewerb ?Excellenz? anzutreten.
Zukunftsinvestitionsprogramm des Landes*
Die Projekte im Bereich der Medizintechnik dienen in erster Linie der Verbesserung von Operationsmethoden und der Überwachung von Patienten vor, während und nach Eingriffen (Monitoring).

Mit 104.000 Euro wird der Einsatz von intelligenten Robotik- und Navigationssystemen in der Medizin gefördert.
Aktuelle medizintechnische Innovationen aus dem Bereich Monitoring, mit deren Hilfe zum Beispiel die Folgen von Beatmung und Narkose abgeschätzt werden können werden mit 320.000 Euro unterstützt.
275.000 Euro werden bereit gestellt, damit ein Mehr-Photonenmikroskop für die Diagnostik von Tumoren angeschafft werden kann.
40.000 Euro dienen der abschließenden Vorbereitung des gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik geplanten Projektes ?Zelltechnik?.
Weitere 195.000 Euro stehen dem CEMET (Center of excellence for medical technology) zur Verbesserung virtueller Techniken minimalinvasiver chirurgischer Operationen zur Verfügung.

*Das Zukunftsinvestitionsprogramm Schleswig-Holstein (ZIP) hat ein Volumen von 100 Millionen Euro. Daraus fördert die Landesregierung in den Jahren 2004 bis 2006 beschäftigungs- und strukturwirksame Investitionen in Bildung, Forschung, Technologie, in die wirtschaftliche Infrasturktur und in die maritime Wirtschaft.



  Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein -8.10.2004


Microsoft Class Server

Microsoft Class Server macht Schulnetzwerk zur multimedialen Bildungsplattform
München, 8. Oktober 2003 – Der Microsoft Class Server 3.0, der erste Baustein des Microsoft e-Learning Programms für Anwender, ist ab sofort auch in Deutschland im Handel erhältlich. Mit der speziell für den Bildungsbereich konzipierten Learning-Management-Plattform können Lehrkräfte multimediale Lerninhalte anfertigen und den Schülern über das Internet zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist der Class Server eine webfähige Plattform für Schulen und Bildungsträger, mit der sich Leistungsbewertung und -verwaltung vereinfachen lassen. Der Class Server wird auf dem Schulserver installiert und bietet damit allen Computernutzern in Lehreinrichtungen umfassende Möglichkeiten, das Schulnetzwerk als Bildungsplattform zu nutzen.

Mit interaktiven Assistenten und einer Auswahl an Vorlagen unterstützt der Microsoft Class Server Lehrkräfte bei der Erstellung, Verteilung und Benotung standardisierter Unterrichtseinheiten und Prüfungsaufgaben. Die Daten zu den erbrachten Leistungen lassen sich systematisch erfassen und auswerten. Durch die Webfähigkeit des Class Server können sowohl Schulen und Lehrer als auch Schüler und Eltern jederzeit über das Internet auf die Bildungsplattform zugreifen.

Ausbau des Schulnetzwerks zur multimedialen Bildungsplattform
Ein zentraler Bestandteil des Class Server ist die Autoren-Software. Damit lassen sich Unterrichtsinhalte wie Lehrmaterialien, Aufgaben und Prüfungen in Microsoft Word 2000 oder höheren Versionen erstellen. Für die Verwaltung dieser Aufgaben- und Lernressourcen sorgt der Lehrplan-Manager. Lerninhalte und Lektionen werden Klassen, Gruppen oder Schülern zugewiesen. Darüber hinaus können Bearbeitungszeiträume im Kalender festgelegt werden.

Mit dem Lernziele-Editor lassen sich auf Grundlage des Lehrplans bestimmte Lernziele festlegen. Die erstellten Unterrichtseinheiten, Aufgaben und Prüfungen werden entsprechend zugeordnet. Darüber hinaus bietet der Class Server eine Auswahl an Benotungsoptionen. So können Online-Aufgaben entweder automatisch ausgewertet oder durch den Lehrer anhand von Kriterienrastern oder Lernzielen selbst benotet werden. Die Leistungen der Schüler werden, aufgeschlüsselt nach Noten oder Lernzielen, in Form von Leistungsberichten angezeigt.

Das Unterrichtsmaterial, das mit dem Class Server erstellt wurde, wird den Lernenden gemäß der Zuordnung im Lehrplan-Manager webbasiert zur Verfügung gestellt. Über das Internet haben Lehrer und Schüler jederzeit und von jedem Ort Zugriff auf die multimediale Bildungsplattform ihres Schulnetzwerks.

Moderne Unterrichtspraxis für Lehrer, Schüler, Eltern und Schulen
Als moderne Plattform für die Verwaltung des Lehrplans bietet der Microsoft Class Server zahlreiche Vorteile für Lehrer, Schüler und Eltern. Lehrer können aufwändige Aufgaben automatisieren und erhalten damit mehr Zeit für die individuelle Betreuung ihrer Schüler. Eltern haben die Möglichkeit, die Arbeit ihrer Kinder zu überprüfen und können damit aktiv bei der Leistungsverbesserung mitwirken. Schüler können ihre Unterrichtsaufgaben sowohl zu Hause als auch in der Schule online abrufen und auf diese Weise auch im Falle von Fehlzeiten Lerninhalte einfacher nacharbeiten.

Wolfgang Branoner, Director Public Sector bei der Microsoft Deutschland GmbH, betont den Innovationsimpuls durch den Einsatz des Class Server: „Der Microsoft Class Server bietet Bildungsinstitutionen eine effiziente Möglichkeit zur Optimierung der Lehrmethodik. Durch Internetrecherche, Datenbankzugriff und Gedankenaustausch per E-Mail entwickelt sich der Schulserver zum zentralen Wissenspool, der für alle zugänglich ist. Das bedeutet einen qualitativen Sprung in der Gestaltung der Wissensvermittlung – Schultag für Schultag.“

Preise und Verfügbarkeit
Der Microsoft Class Server 3.0 ist ab Oktober 2003 auf dem deutschen Markt erhältlich. Je nach ausgewähltem Lizenzmodell und Anzahl der Lizenzen liegt die unverbindliche Preisempfehlung für den Class Server zwischen 1.100 und 7.300 Euro.

Mit dem 20. September 2003 sind bereits neue Versionen der Microsoft Miet-Lizenzprogramme in Kraft getreten, dem Campus und School Agreement 3.2 für Hochschulen sowie allgemein- und berufsbildende Schulen. Mit diesen sind sowohl die Bezugsberechtigungen für Produkte von Microsoft Forschung & Lehre als auch deren Preise Europa-weit vereinheitlicht worden. Mit dieser Regelung sind nun neben Lehrkrankenhäusern und medizinischen Schulungseinrichtungen auch Wohltätigkeitsorganisationen bezugsberechtigt.

Eine vollständige Liste aller Institutionen und Personen für die Berechtigung zum Bezug von Microsoft Produkten zu Forschung & Lehre Konditionen ist zu finden unter dem Link: www.microsoft.com/germany/ms/schulprodukte/cust/index.htm
Weitere Informationen sehen Sie unter http://www.classserver.de
Quelle:Microsoft Deutschland 8.10.04

Macromedia Schulversion

Macromedia Schulversion

Eine Schulversion von Macromedia Studio MX 2004 für Schüler Schüler , Lehrer, Studenten ist ab sofort im Online bei Schulversion erhälzlich. Diesess Paket beinhaltet folgende Produkte von Macromedia: Dreamweaver MX 2004, Flash MX 2004, Fireworks MX 2004 und FreeHand MX..

Quelle: 7.10.04 Schulsoftware.org


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